Trainings­vereinbarung / Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Nachfolgende Trainingsvereinbarung erhält Geltung für den zwischen dem Klienten (lt. Vertragstext) und Herrn Steve Modesti, im folgenden Personal Trainer (PT) genannt, geschlossenen Dienstvertrag. Vertragsgegenstand sind die vom Klienten gebuchten Trainings- bzw. Betreuungsdienstleistungen.

§ 1 Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren, vom PT vorbereiteten, und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

§ 2 Trainingsplanung / Zeiten / Nichterscheinen
Jede Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt und ist verbindlich. Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, im Fitnessstudio oder an einem sonstigen geeigneten Ort sein. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Erfolgt die Trainingsabsage zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint der Klient nicht zum vereinbarten Training, so wird das komplette Honorar in Rechnung gestellt. Sollte aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen ein Training nicht möglich sein oder sich der Trainingsort ändern, so kann eine Absage/Änderung nur durch eine beiderseitige Absprache erfolgen.

§ 3 Honorar / Zahlungsbedingungen
Das Honorar für 60 Minuten Personal Training beträgt 99,-€ Brutto inkl. 19% Umsatzsteuer.
Kosten für Fahrtstrecken, die vom PT zurückgelegt werden müssen, sind bis zu einer Distanz von je 25 km für Hin – und Rückfahrt mit dem oben genannten Honorar abgegolten ( Das macht insgesamt 50 Freikilometer). Ab dem 50sten Kilometer werden 0,40 €/km berechnet. Sonstige Kosten wie Beiträge/Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgeräte, Eintrittsentgelte usw. sind vom Klienten zu tragen. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Solange offene Forderungen nicht beglichen wurden, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen des PT.

§ 4 Gesundheitscheck / Sorgfaltspflichten
Für die Erstellung des individuellen Trainingsplanes dient die erste Trainingseinheit dem Gesundheitscheck. Die dem Anamnesebogen zu Grunde liegenden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes sind durch den Klienten wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand der erworbenen Kenntnisse und der gemeinsamen Zielfestlegung wird der PT anschließend einen individuellen Trainingsplan erstellen. Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.

§ 5 Verschwiegenheit / Datenschutz
Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über seinen Klienten vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden vom PT gespeichert und ausschließlich zu Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch des Klienten wieder gelöscht, woraus sich allerdings bei Wiederaufnahme oder Weiterführung der Dienstleistung eine erneute Anamnese ergibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes. Der PT darf die angegebenen
Kundendaten nicht ohne dessen schriftliche Einwilligung an Dritte weitergeben.

§ 6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme des Klienten an den Trainingseinheiten sowie an dem durch den PT zu Beginn der ersten Trainingseinheit durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer erneuter Checks), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des dazugehörenden Auswertungsberichts seitens des PT gemachten Äußerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen. Der Klient haftet für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der PT haftet nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. Der PT haftet weiterhin nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 4 nicht oder nur unzureichend nachkommt. Der PT haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nicht-Erreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.